Verwaltungsvorschrift Rechtsschutz

Verwaltungsvorschrift Rechtsschutz

Das Ministerium des Innern und für Kommunales hat am 6. Juli 2018 die Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Rechtsschutz für Bedienstete des Landes Brandenburg in Straf- und anderen Verfahren (VV Rechtsschutz) erlassen. Sie ist am 2. August 2018 in Kraft getreten. Die VV Rechtsschutz regelt die Gewährung von dienstlichem Rechtsschutz durch den Dienstherrn u.a. in Straf- und Ordnungswidrigenkeitenverfahren sowie in Zivilverfahren in bestimmten Fällen.

Verwaltungsvorschrift Rechtsschutz (Pdf-Datei)


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