Das Ministerium des Innern und für Kommunales hat am 6. Juli 2018 die Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Rechtsschutz für Bedienstete des Landes Brandenburg in Straf- und anderen Verfahren (VV Rechtsschutz) erlassen. Sie ist am 2. August 2018 in Kraft getreten. Die VV Rechtsschutz regelt die Gewährung von dienstlichem Rechtsschutz durch den Dienstherrn u.a. in Straf- und Ordnungswidrigenkeitenverfahren sowie in Zivilverfahren in bestimmten Fällen.
Verwaltungsvorschrift Rechtsschutz (Pdf-Datei)