Der Bund Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen (BDVR) hat zu den Eckpunkten für ein Siebtes Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze („VwGO-Novelle II“) Stellung genommen.
Der BDVR regt dabei an, Regelungen für eine direkte und einfache Kontrolle der Amtsangemessenheit der Besoldung von Beamten und Richtern in die Verwaltungsgerichtsordnung aufzunehmen. Weiter regt der BDVR an, den Anwendungsbereich des § 47 VwGO auf alle untergesetzlichen Rechtsvorschriften auszudehnen, damit insbesondere Bundesrechtsverordnungen einer abstrakten Normenkontrolle durch die Oberverwaltungsgerichte bzw. des Bundesverwaltungsgerichts unterzogen werden können.
Des weiteren befasst sich die Stellungnahme des BDVR mit den Sperrfristen für den Einsatz von Proberichtern als Einzelrichter sowie mit den Zulassungsgründen.
Die Stellungnahme des BDVR vom 31. Juli 2024 können Sie auf der Internetseite des BDVR unter dem nachfolgenden Link abrufen: https://www.bdvr.de/siebtes-gesetz-zur-aenderung-der-verwaltungsgerichtsordnung-und-anderer-gesetze-vwgo-novelle-ii/