Verbleib des Kinder- und Jugendhilferechts bei den Verwaltungsgerichten

Verbleib des Kinder- und Jugendhilferechts bei den Verwaltungsgerichten

Der BDVR hat sich zu der Diskussion der Rechtswegfrage im Hinblick auf das Kinder- und Jugendhilferecht geäußert. Hintergrund ist, dass die Zuständigkeiten für Leistungen der Eingliederungshilfe an Kinder und Jugendliche mit Behinderungen nach dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) vom 3. Juni 20213 unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII zusammengeführt werden sollen. Der Bund Deutscher Verwaltungsrichter (BDVR) tritt mit seiner Stellungnahme einer Verlagerung der Zuständigkeit für Streitigkeiten im Kinder- und Jugendhilferecht auf die Sozialgerichte entgegen.

Die Stellungnahme des BDVR vom 24. Juli 2023 finden Sie auf der Internetseite des BDVR unter folgendem Link: https://www.bdvr.de/verbleib-des-kinder-und-jugendhilferechts-bei-den-verwaltungsgerichten/


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